Auktionshaus Hannover KNOCHENHAUERSTR.17 0511 / 888820
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Wareneinlieferung zum Verkauf oder zur Auktion  für die Auktion jederzeit!

Ähnlich, wie Sie es von Internetauktionshäusern her kennen, können Sie Waren jeder Art bei uns zum Verkauf oder zur Versteigerung einliefern und von uns verkaufen oder in Präsenzauktionen versteigern lassen.

Der Vorteil gegenüber einem Internetauktionshaus bei uns ist, dass Sie Geräte jeglicher Art wie z. B.  Computer, Handys, Fotokameras, Spielekonsolen, i Pads u.a. bei uns einliefern und dafür einen Vorausbetrag in bar auf einen zu erzielenden oder zu erwartenden Verkaufs- oder Versteigerungserlös erhalten können. Natürlich kommen auch Fahrzeuge, Schmuck und Edelmetalle, einfach Gegenstände aller Art hierfür in Frage.

Dabei legen sie einen frühestmöglichen Verkaufs- / Versteigerungstermin fest und können diesen Einlieferungsvertrag bis zu diesem von Ihnen festgelegten Termin jederzeit widerrufen oder zurückziehen, ohne Angabe von Gründen, egal ob Sie es sich anders überlegt haben, Ihnen der zu erzielende Betrag zu gering erscheint oder den Vorauszahlungsbetrag zur Überbrückung oder ähnliches benötig haben.

Sie erhalten bis zu diesem festgelegten Zeitpunkt Ihr Eigentum nach Rückzahlung des Vorauszahlungsbetrages zuzgl. der vereinbarten  Bearbeitungsgebühr (max. 8%) innerhalb dieses Zeitraumes sofort zurück.

Besonders vorteilhaft ist dieser Weg auch dann, wenn ein zu erwartender Verkaufspreis selbst durch intensive Marktanalyse schwer zu ermitteln ist und wir uns durch eine Präsenzauktion an einen Maximalpreis heranarbeiten wobei wir das Risiko, unter Preis zu verkaufen, durch ein Mindestgebot ausschließen.

Ähnlich können wir vorgehen, wenn der geforderte Preis nicht zu erzielen ist und wir durch geschicktes verhandeln mit Interessenten den bestmöglichen Verkaufserlös erzielen.

Als besonders vorteilhaft hat es sich für unsere Kunden erwiesen, bei Kauf eines Neuwagens Ihren „Alten“ bei uns einzuliefern, uns mit Verkauf oder Versteigerung beauftragen, einen Voraus- bzw. Abschlagsbetrag auf einen zu erzielenden Verkaufs-/Versteigerungserlös erhalten und somit durch Nicht - Inzahlunggabe beim Händler dort einen wesentliche höheren Rabatt beim Neuwagenkauf heraus handeln können.

Fragen sie uns, wir beraten Sie kompetent, fair, schnell und freundlich

Das wichtigste bei der Einlieferung von Waren ist:

Sie müssen der Eigentümer sein,
dazu sind Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis Voraussetzung!

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